Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Krane entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, jährlich jedoch mindestens einmal durch einen Sachkundigen geprüft werden. Dabei sind die Prüfhinweise der Hersteller in den Betriebsanleitungen zu beachten.
Was wird geprüft?
§ 1 Geltungsbereich
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für Krane einschliesslich ihrer Tragkonstruktion und Ausrüstung.
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für:
Hebeeinrichtungen, die integrierter Bestandteil von Maschinen oder maschinellen Einrichtungen sind und die ausschliesslich zu deren Beschickung dienen
Krane auf Seeschiffen
Schwenkarmaufzüge auf Baustellen und Doppelrahmenstützenaufzüge auf Baustellen
Was ist ein Kran?
§2 (1) Krane im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Hebezeuge, die Lasten mit einem Tragmittel heben und zusätzlich in eine oder mehrere Richtungen bewegen können.
Leistung
Mettler ElektroAntriebstechnik bietet Ihnen
Auf Wunsch Prüfungsdurchführungen in betriebsfreien Zeiten
Austausch von Ersatzteilen
Beratung telefonisch oder nach Bedarf vor Ort
Durchführung erforderlicher Reparaturen vor Ort
Durchführung von Prüfungen nach BGH D6
Einschränkung des Haftungsrisikos
Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
Gefährdungsbeurteilung gem. TRBS 1111
Individuelle Service- und Beratungsleistungen rund um die Sicherheit von Kranen und Krananlagen
Kennzeichnung durch Prüfplakette
Optimierung von Wartungs- und Instandhaltungsprozessen
Weniger Ausfallzeit und Betriebssicherheit durch Unfallverhütung